Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) ist ein grundlegender Bestandteil der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Klimawandelsund stellt das wichtigste Mittel zur kosteneffizienten Reduzierung der Treibhausgasemissionen dar. Er ist nicht nur der weltweit führende Kohlenstoffmarkt, sondern auch der größte.
Wie funktioniert das EU-Emissionshandelssystem (ETS)?
Arbeiten nach dem Cap-and-Trade-Prinziplegt das EU-EHS eine Obergrenze für die zulässigen Gesamtemissionen bestimmter Treibhausgase von abgedeckten Betreibern. Diese Obergrenze wird schrittweise gesenkt, um die Gesamtemissionen zu senken.
Im Rahmen dieser Obergrenze können Betreiber Emissionszertifikate erwerben oder zuteilen und diese anschließend frei untereinander handeln. Die begrenzte Anzahl verfügbarer Zertifikate garantiert deren Wert. Das Preissignal fördert Emissionsreduktionsbemühungen und fördert Investitionen in innovative, kohlenstoffarme Technologien. Gleichzeitig bietet der Handel die nötige Flexibilität, um Emissionen dort zu minimieren, wo es wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Am Ende jedes Jahres Betreiber müssen ausreichend Zertifikate abgeben, um ihre Emissionen vollständig abzudecken; andernfalls drohen ihnen erhebliche Geldstrafen. Betreiber, die ihre Emissionen reduzieren, können überschüssige Zertifikate für die zukünftige Verwendung einbehalten oder an bedürftige Betreiber verkaufen.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-EHS fließen in erster Linie in die Haushalte der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus werden Zertifikate versteigert, um über den Innovationsfonds und den Modernisierungsfonds Mittel für die Förderung kohlenstoffarmer Technologien und die Energiewende bereitzustellen.
Welche Sektoren und Gase werden von der EU-EmissionsgesellschaftIst das Emissionshandelssystem (ETS) abgedeckt?
Das EU-EHS umfasst verschiedene Sektoren und Gase, wobei der Schwerpunkt in erster Linie auf Emissionen liegt, die genau gemessen, gemeldet und überprüft werden können. Zu diesen Sektoren gehören Kohlendioxid-Emissionen (CO2) aus der Stromerzeugung, energieintensive Industrien wie Ölraffinerien, Stahlproduktion und die Herstellung verschiedener Materialien. Dazu gehören auch der Flugverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, der Seeverkehr, Lachgas-Emissionen (N2O) aus bestimmten chemischen Produktionsprozessen und Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) aus der Aluminiumproduktion.
Für Unternehmen dieser Sektoren ist die Teilnahme am EU-EHS verpflichtend. In bestimmten Fällen gelten bestimmte Größengrenzen und Ausnahmen, beispielsweise für kleine Anlagen mit Emissionsminderungsmaßnahmen und Beschränkungen der Flugemissionen bis mindestens 31. Dezember 2026.
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